Ortsplanung in Kürze

Übergeordnete gesetzliche Vorgaben

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat 2013 der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) zugestimmt. Das 2014 in Kraft getretene Gesetz verlangt, dass die künftige Siedlungsentwicklung in erster Linie in den bestehenden Bauzonen erfolgt. Das RPG definiert dabei klare Ziele und Vorgaben zur Mobilisierung bestehender Nutzungsreserven sowie zu einer bedarfsgerechten Bauzonengrösse.

Auf Grundlage des revidierten RPG überarbeitete der Kanton St. Gallen den kantonalen Richtplan Teil Siedlung (Genehmigung durch den Bundesrat am 1. November 2017) und erliess das neue Planungs- und Baugesetz (PBG, in Kraft seit 1. Oktober 2017). Der kantonale Richtplan verlangt von den Gemeinden einen «Nachweis der Siedlungsentwicklung nach innen». Kernanliegen der Innenentwicklung ist die konsequente Mobilisierung von inneren Reserven z.B. in Form von unüberbauten, bereits eingezonten Parzellen.

Handlungsbedarf

Die rechtskräftige Ortsplanung der Gemeinde Wartau entspricht den revidierten gesetzlichen Anforderungen nicht mehr und ist zu überarbeiten. Gemäss Bundes- bzw. kantonalen Vorgaben besteht folgender Handlungsbedarf:

  • Erarbeitung Strategie Siedlungsentwicklung nach innen
  • Erarbeitung kommunaler Richtplan
  • Anpassung Nutzungsplanung (Zonenplan, Baureglement)

Diese Arbeiten sind bis 2027 abzuschliessen. Die ebenfalls geforderte Anpassung der Schutzverordnung soll bis 2032 erfolgen.

Ortsplanungsprozess

Erster Schritt: Strategie Innenentwicklung und kommunaler Richtplan

In einem ersten Schritt hat die Gemeinde Wartau a) die Strategie Siedlungsentwicklung nach innen sowie b) den kommunalen Richtplan erarbeitet. Der Gemeinderat Wartau hat die beiden Planungsmittel am 28. Juni 2022 erlassen (vgl. Medienmitteilung vom 29. Juni 2022).

Die Strategie Siedlungsentwicklung nach innen legt insbesondere fest, welche Gebiete sich für eine qualitätsvolle Innenentwicklung eignen. Der kommunale Richtplan konkretisiert diese Strategie und zeigt auf, wie sich die Gemeinde Wartau in den nächsten rund 25 Jahren räumlich entwickeln soll. Beide Planungsinstrumente berücksichtigen die Resultate der Workshops von 2019, bei denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen und Visionen einbringen konnten. Weiter berücksichtigt sind die Ergebnisse der Vorprüfung beim Kanton (Bericht vom 1. Oktober 2021) und die Resultate der öffentlichen Mitwirkung vom 16. März bis 1. Mai 2022.

Zweiter Schritt: Nutzungsplanung

In einem zweiten Schritt folgt nun die Anpassung der Nutzungsplanung (Zonenplan, Baureglement). Gleichzeitig sollen die mit dem Zonenplan abgestimmten Ortsbildschutzgebiete festgelegt werden - die restliche Anpassung der Schutzverordnung folgt hingegen erst im Anschluss an die Revision der Nutzungsplanung.

Bevölkerung wirkt weiterhin mit

Die Bevölkerung wird in den Ortsplanungsprozess miteinbezogen und konnte in einem ersten Schritt ihre Hinweise und Anliegen zur Strategie Siedlungsentwicklung nach innen sowie zum kommunalen Richtplan einbringen. Der Gemeinderat hat die eingegangenen Anträge sorgfältig geprüft, beantwortet und gewisse Strategieanpassungen vorgenommen. Im weiteren Ortsplanungsprozess wird die Bevölkerung erneut miteinbezogen werden.