Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Ortsplanung.

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Bei inhaltlichen Fragen kontaktieren Sie Martin Lippuner (Stauffer & Studach Raumentwicklung): m.lippuner@stauffer-studach.ch oder 081 258 34 76.

Bei sonstigen Fragen wenden Sie sich an Mario Stark (Gemeinderatsschreiber): mario.stark@wartau.ch oder 058 228 20 69.

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Die Gemeinden sind gemäss Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (RPG) und Art. 34 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) darum besorgt, die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen zu unterrichten und eine geeignete Weise der Mitwirkung sicherzustellen. Die Pläne sind öffentlich. Diese Information bzw. Mitwirkung hat zu erfolgen, bevor die wesentlichen Entscheide gefällt sind. Rechtsmittelmöglichkeiten bestehen erst im Rahmen der Nutzungsplanung (Zonenplan, Baureglement).

Die Strategie Siedlungsentwicklung nach innen zeigt die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde auf und legt dabei fest, welche Gebiete sich für eine qualitätsvolle Innenentwicklung eignen. Gemäss übergeordneten kantonalen Vorgaben ist die Strategie Siedlungsentwicklung nach innen Grundlage für die Erarbeitung bzw. Revision von Richtplan, Zonenplan und Baureglement. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung einer Ortsplanungsrevision.

Gemäss Art. 5 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) stimmt die politische Gemeinde im kommunalen Richtplan insbesondere Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung sowie den geplanten Infrastrukturausbau in ihrem Gebiet für einen längeren Zeitraum aufeinander ab. Der Richtplan ist für die Gemeinde Wartau damit ein zentrales strategisches Führungs- und Koordinationsinstrument, das die angestrebte räumliche Entwicklung der nächsten 25 Jahre aufzeigt.

Ein kommunaler Richtplan besteht aus den thematischen Richtplankarten, dem Richtplantext (mit den Richtplanbeschlüssen) sowie dem erläuternden Planungs- und Mitwirkungsbericht.

Der kommunale Richtplan ist für die Gemeindebehörden wegleitend, hat jedoch keine direkte grundeigentümerverbindliche Wirkung. Der kommunale Richtplan ist Grundlage für die Revision der grundeigentümerverbindlichen Nutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement).

Als Basis für den kommunalen Richtplan dient insbesondere die «Strategie Siedlungsentwicklung nach innen» sowie weitere kommunale Vorarbeiten und Planungen wie das Strategiepapier für die Gemeinde Wartau (Verabschiedung Gemeinderat am 10. Dezember 2019), das Parkraumkonzept (Verabschiedung Gemeinderat am 28. Januar 2020) sowie laufende Planungsarbeiten zum Bahnhof Trübbach-Fährhütte.

Weiter berücksichtigt der kommunale Richtplan auch die relevanten übergeordneten Planungen: v.a. die Vorgaben der kantonalen Richtplans, das Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein, den Masterplan Regionale Raumentwicklung der Region Sarganserland-Werdenberg sowie die Netzstrategie Pizol-Wartau.

In der sogenannten Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) werden die verschiedenen Richtplaninhalte grundeigentümerverbindlich festgelegt. Der Zonenplan legt dabei die Grundnutzung eines Grundstücks fest und definiert damit, welche bauliche Nutzung des Grundstücks zulässig ist. Das Baureglement definiert für die im Zonenplan ausgewiesenen Zonen die Regelbaumasse fest und enthält weitere Regelungen zum Baubewilligungsverfahren der Gemeinde.